#1

Aufgeschnappt

in Verkehr allgemeines 20.04.2011 06:12
von Frank • MSC | 2.274 Beiträge | 3414 Punkte

Studie: Schnelle Autofahrer lösen Staus auf

Die Studie geht noch weiter mit ihren Aussagen:
Selbst rücksichtslose Raser verringern das Staurisiko im Straßenverkehr. Es heisst, wer "beim Überholen kurz das Tempolimit überschreitet, sorgt demnach für besonders flüssigen Verkehr". Am seltensten kommt es der Studie zufolge zu einem Stau, wenn der Anteil der Regelbrecher bei mindestens 40 Prozent liegt.

Nur durch Zufall haben die Physiker der Universität dieses Phänomen entdeckt. Laut "ABC News" wollten sie mit einer Computersimulation das Verhalten von Fußgängern analysieren. Dabei ist den Wissenschaftlern aufgefallen: Wenn die virtuellen Passanten zu hundert Prozent die Regeln befolgen, entstanden immer wieder Staus. Daraufhin wurden "Chaotische Passanten" programmiert, die sich nicht an die Regeln der anderen Fußgänger hielten. Zunächst sorgten diese für noch mehr Staus. Nachdem aber immer mehr Regelbrecher einbezogen wurden, verbesserte sich der Verkehrsfluss deutlich - Staus kamen nicht mehr vor.

Die ständige Regel-Missachtung ist allerdings keine Empfehlung - denn wer in der Realität dauernd rast oder anderen die Vorfahrt nimmt, erhöht natürlich das Unfallrisiko und Gefährung anderer, die zu neuen Staus führen.

Quelle: http://stoppt-tempo-130.de


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#2

Neue Anhaltesignale bei Polizeifunkstreifenwagen

in Verkehr allgemeines 28.10.2013 21:40
von Frank • MSC | 2.274 Beiträge | 3414 Punkte

Lüneburg – Neue Anhaltesignale (rotes Blinklicht & Signalton YELP) bei Polizeifunkstreifenwagen

Die Polizei in Niedersachsen bekommt seit Anfang Oktober 2013 einen zusätzlichen Signalton nach amerikanischem Vorbild in ihren Streifenwagen. Statt “Tatütata” soll “Yelp” künftig die Verkehrsteilnehmer zum Anhalten auffordern. Vielen dürfte dieser Heulton bereits aus amerikanischen Filmen bekannt sein.

Möglich macht den Einsatz des “Yelp”-Tons eine Änderung der StVZO. Zwei große Vorteile bietet das neue Verfahren: Eindeutigkeit und mehr Sicherheit. Es ist künftig für alle Verkehrsteilnehmer erheblich einfacher, das Anhaltesignal auf der einen Seite von Blaulicht und Martinshorn auf der anderen Seite zu unterscheiden.
Mit Blaulicht und Martinshorn wird signalisiert, dass der Einsatzwagen passieren will. Rotlicht und “Yelp” sind die Aufforderung zum Anhalten.

Wie verhalte ich mich als Fahrzeugführer richtig, wenn ich angehalten werde?

Wenn ich das Anhaltesignal im Rückspiegel sehe und/oder das Yelp höre, fahre ich an den rechten Fahrbahnrand und halte. Das bedeutet nicht, abrupt abzubremsen! Richtig ist es, unter Rücksicht auf den fließenden Verkehr, stetig langsamer zu werden und an einer geeigneten Stelle anzuhalten. Dann möglichst den Motor abstellen, das Fenster öffnen und bei Dunkelheit das Licht im Innenraum anstellen. Dann die Hände auf das Lenkrad legen und auf die Beamten warten. Bitte erst nach Aufforderung im Handschuhfach oder der Handtasche kramen, das erleichtert den Kontrollablauf.

Quelle: www.highwaynews.de


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#3

RE: Aufgeschnappt

in Verkehr allgemeines 07.12.2013 18:56
von Frank • MSC | 2.274 Beiträge | 3414 Punkte

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zuletzt bearbeitet 07.12.2013 18:57 | nach oben springen

#4

RE: Aufgeschnappt

in Verkehr allgemeines 17.06.2014 13:29
von Frank • MSC | 2.274 Beiträge | 3414 Punkte

Auch wer ohne Helm Rad fährt, trägt bei einem unverschuldeten Unfall keine Mitschuld an erlittenen Kopfverletzungen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Die Richter gaben damit einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein recht, die 2011 auf dem Weg zur Arbeit schwer am Kopf verletzt worden war. Eine Autofahrerin hatte am Straßenrand geparkt und vor der sich nähernden Radfahrerin die Tür geöffnet. Die Radfahrerin konnte nicht mehr ausweichen und stürzte.

Auf dem Fahrrad gibt es keine Helmpflicht - und damit laut BGH auch keine Mithaftung bei unverschuldeten Unfällen.

Von der Autofahrerin und deren Versicherung verlangte sie Schadensersatz.

Das Oberlandesgericht Schleswig hatte der Physiotherapeutin im Jahr 2013 eine 20-prozentige Mitschuld angelastet, weil sie keinen Schutzhelm getragen hatte. Dementsprechend weniger Schadensersatz sollte sie erhalten.

Dieses Urteil hob der BGH nun auf. Er verwies unter anderem darauf, dass in Deutschland keine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer besteht.
Andere Urteile bei Reit- und Skisport

Die OLG-Richter hatten in ihrem Urteil zum Beispiel auf Reiter und Skifahrer verwiesen: Auch für diese gilt keine gesetzliche Helmpflicht. Dennoch rechnen die Gerichte im Zweifelsfall ein Mitverschulden an, wenn sie keinen Helm tragen. Und auch der BGH hatte schon anders entschieden: In den 1970er-Jahren, als es noch keine gesetzliche Gurtpflicht für Pkw gab, hatten die Bundesrichter ein Mitverschulden eines nicht angeschnallten Autofahrers bejaht.

Aktenzeichen: VI ZR 281/13

Quelle: www.tagesschau.de


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#5

RE: Aufgeschnappt

in Verkehr allgemeines 06.02.2015 10:14
von Frank • MSC | 2.274 Beiträge | 3414 Punkte

53. Verkehrsgerichtstag in Goslar

Beim 53. Deutschen Verkehrsgerichtstag trafen sich Ende Januar Juristen und Fachleute aus den Ministerien und Behörden in Goslar,
um verkehrs- und versicherungsrechtliche Probleme zu diskutieren.
Ergebnisse und Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags bleiben für den Gesetzgeber unverbindlich, sie fließen jedoch häufig in die aktuelle Gesetzgebung ein.

Die Empfehlungen des 53. Deutschen Verkehrsgerichtstages im Anhang.


Dateianlage:

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